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Anzeigenpreise

gültig ab 1. Januar 2012

Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise

Seitenteil

schwarz-weiß

2 Farben

3 Farben

alle Farben

1/1

9 299,00 PLN

9 979,00 PLN

10 660,00 PLN

11 340,00 PLN

3/4

6 974,00 PLN

7 484,00 PLN

7 995,00 PLN

8 505,00 PLN

Junior Page

5 217,00 PLN

5 600,00 PLN

5 980,00 PLN

6 363,00 PLN

1/2

4 645,00 PLN

4 990,00 PLN

5 330,00 PLN

5 670,00 PLN

1/3

3 100,00 PLN

3 326,00 PLN

3 553,00 PLN

3 780,00 PLN

1/4

2 325,00 PLN

2 495,00 PLN

2 665,00 PLN

2 835,00 PLN

1/6

1 550,00 PLN

1 663,00 PLN

1 777,00 PLN

1 890,00 PLN

1/8

1 162,00 PLN

1 247,00 PLN

1 332,00 PLN

1 417,00 PLN

 

Mengenstaffel pro Jahr

500 mm

1000 mm

3000 mm

6000 mm

9000 mm

12000 mm

3%

5%

10%

15%

20%

25%

  • Titelseite (I, III i IV) + 20% Aufschlag
  • bevorzugte Position + 5% Aufschlag 

 

Anzeigenpreise

gültig ab 1. Januar 2012

Anzeigen werden alle 2 Wochen aktualisiert

Anzeigenrubriken:

Kauf/Verkauf Gebrauchtmaschinen

Kauf/Verkauf Neumaschinen/
Ersatzteilbörse

Geschäftskontakte

- 1 mm Spaltenhöhe:
Preis: 4,00 PLN netto

- 1 mm Spaltenhöhe:
cena: 7,00 PLN netto

- 1 mm Spaltenhöhe:
cena: 8,00 PLN netto

Malstaffel:

x3

x6

x12

x24

5%

10%

15%

20%

 

Chiffre-Gebühr:

in Polen - 30,00 zł

im Ausland - 40,00 zł

Die Rabatte gelten im jeweiligen Kalenderjahr 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN

  1. Der Verlag sichert eine einwandfreie Qualität der veröffentlichten Anzeigen zu.
  2. Sollte aus Verschulden des Verlages ein Fehler in der Anzeige auftreten, so wird der Verlag verpflichtet sein, in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift die Anzeige in korrekter Form zu veröffentlichen oder einen bestimmten Rabatt zu gewähren. Eine andere Form der Haftung ist ausgeschlossen.
  3. Sollte der Auftraggeber einen Druckfehler in seiner Anzeige feststellen, so ist er berechtigt, seine Ansprüche innerhalb von 1 Monat ab Datum des Abschlusses des Vertrags mit der Redaktion geltend zu machen.
  4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf einen Rabatt im Verhältnis zu der tatsächlichen Anzahl der innerhalb von 1 Jahr veröffent¬lichten Anzeigen, soweit er rechtzeitig die Redaktion beauftragt hat, ihm solch einen Rabatt zu gewähren.
  5. Der dem Auftraggeber gewährte Rabatt aufgrund der veröffentlichten Anzeige gilt nur in dem jeweiligen Jahr.
  6. Die Redaktion ist berechtigt, die Annahme der Anzeige des Auftraggebers abzulehnen, soweit der Inhalt der Anzeige über die Thematik der Zeitschrift hinausgeht.
  7. Der Verlag garantiert nicht, dass die angenommene Anzeige an einer bestimmten Stelle in der Zeitschrift erscheinen wird, es sei denn, dass der Auftraggeber die Stelle genau bezeichnet hat.
  8. Die Verhandlungen zwischen Auftraggebern, die sich um eine bestimmte Stelle für ihre Anzeige bewerben, sind nicht ausgeschlossen.
  9. Die Probeausdrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgelegt, der für die von ihm vorgenommenen Korrekturen in den Ausdrucken vollumfänglich haftet. Sollten die Probeausdrucke nicht innerhalb einer gesetzten Frist an die Redaktion zurückgesandt werden, so gilt die Druckfreigabe als erteilt.
  10. Sollte der Auftraggeber die Größe der Anzeige nicht bestimmen, so wird der Berechnung des Preises die tatsächliche Höhe der übersandten Druckvorlage zugrunde gelegt.
  11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung für den ausgeführten Auftrag innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
  12. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Zinsen in Höhe von 0,15% pro Tag berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Begleichung der rückständigen Zahlung einstellen. Im Falle der Insolvenz des Auftraggebers verliert er den Anspruch auf den zuvor gewährten Rabatt.
  13. Der Verlag übersendet dem Auftraggeber kostenlos ein Exemplar der Ausgabe der Zeitschrift, in der die Anzeige veröffentlicht wurde.
  14. Sollte der Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Differenz zwischen dem bereits gewährten Rabatt und dem ihm tatsächlich zustehenden Rabatt an den Verlag zurückzuzahlen.
  15. Die Kosten von wesentlichen Änderungen des ursprünglich vereinbarten Auftrags und der gelieferten Druckvorlagen und Zeichnungen trägt der Auftraggeber.

 

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN DES VERLAGS


  1. Im Falle einer Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft, auch in Bezug auf die bereits laufenden Aufträge, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Das Recht des Auftraggebers auf Rabatt nach Ziff. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlischt, soweit er das Recht nicht spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist, für die ihm der Rabatt zugestanden hat, in Anspruch genommen hat. Der Auftraggeber muss sein Recht auf Rabatt nachweisen. Das zusätzliche Entgelt kann für laufende oder künftige Anzeigen gutgeschrieben werden.
  3. Für Anzeigen oder Änderungen, die telefonisch erfolgt sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.
  4. Sollten in den Druckvorlagen eventuelle Fehler nicht sofort erkennbar sein oder sollten die Fehler erst im Laufe des Druckprozesses festgestellt werden, so hat der Auftraggeber im Falle eines unzureichenden Drucks kein Recht auf Geltendmachung von Ansprüchen. Für die termingerechte Lieferung von Anzeigentexten und Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
  5. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Zurverfügungstellung der erhaltenen Druckvorlagen an Werbeagenturen und andere Verlage abzulehnen.
  6. Im Falle von Situationen und Zufallsereignissen, die der Verlag in keinster Weise zu vertreten hat, hat der Auftraggeber kein Recht auf Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der erlittenen Verluste.
  7. Im Falle des Verzichts auf die Ausführung eines bereits erteilten Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag 30 Tage vor dem Termin der Ausführung des Auftrags über die entstandene Situation in Kenntnis zu setzen. Im Falle eines Auftrags, der sich auf eine bevorzugte Position der Anzeige bezieht, beträgt diese Frist 3 Monate vor dem Termin.
  8. Jegliche Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen der Anzeige oder nach Erhalt der Rechnung (en) geltend zu machen.
  9. Unter besonderen Umständen ist der Verlag berechtigt, die Zahlung vor dem Termin des Erscheinens der Anzeige zu verlangen oder zunächst die Begleichung von vorigen Forderungen des Verlags zu verlangen.
  10. Der Verlag ist berechtigt, das an die Chiffre-Nr. des Auftraggebers übersandte Angebot zurückzusenden, soweit das Angebot sich nicht auf den Inhalt der veröffentlichten Anzeige bezieht. Der Verlag ist berechtigt, die an die Chiffre-Nr. des Auftraggebers übersandten Angebote zu öffnen, und ist verpflichtet, sie an den Auftraggeber weiterzuleiten.
  11. Alle Streitigkeiten werden durch das für den Sitz des Verlags zuständige Gericht (Amtsgericht in Koło – Polen) ausgetragen.

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